Sehr oft wird die Frage gestellt, wann die im Vergleich zur DAkkS-Kalibrierung, preisgünstigere Werks-Kalibrierung als Rekalibriermaßnahme ausreichen würde.
Werks-Kalibrierscheine werden mit Normalen erstellt, die einer regelmäßigen Prüfmittelüberwachung unterliegen, die Rückführung der dabei verwendeten Normale ist über eine regelmäßige Prüfmittelüberwachung sichergestellt.
Werks-Kalibrierscheine können als ausreichend angesehen werden, wenn die Kalibriergenauigkeit der Mess- und Prüfmittel zwar wichtig ist, die Einrichtungen aber nicht als Normale dienen.
DAkkS-Kalibrierscheine werden mit Normalen erstellt, deren Rückführungen durch DAkkS-Scheine bzw. durch Kalibrierscheine der DAkkS-Laboratorien gewährleistet sind. DAkkS-Kalibrierscheine können nur die bei der DAkkS akkreditierten Kalibrierlaboratorien im Rahmen der akkreditierten Messgrößen ausstellen. Dadurch ist gewährleistet, dass durch regelmäßige Auditierung, rückgeführte Normale, genau festgelegte Umgebungsbedingungen sowie speziell unterwiesenes Personal eine hohe Qualität bei der Kalibrierung gegeben ist. Diese kosten- und personalintensiven Maßnahmen ergeben einen höheren Preis, aber auch die nötige Verläßlichkeit bei den Messergebnissen.
Bei der Rekalibrierung von Prüfmitteln, die wiederum als Normale zur Überwachung von weiteren Mess-und Prüfmitteln dienen, sollte aber eine DAkkS-Kalibrierung, wegen der sichergestellten Rückführung auf nationale Normale ihre Anwendung finden.