Die Grenzlehre hat in der Prüftechnik die erlaubten Höchst- und Mindestmaße eines Prüflings zu verkörpern. Mit den Grenzlehren wird geprüft, ob die Ist-Grenzmaße eines Werkstücks die Toleranz der vorgegebenen Soll-Grenzmaße einhalten. Eine Grenzlehre hat eine Gutlehre auf der einen Seite, die zur Paarung mit dem Prüfling dient, und eine mit roter Markierung versehene Ausschusslehre auf der anderen Seite, die nicht zur Paarung mit dem Prüfling dienen darf und die daher reine Maßlehre darstellt. Man unterscheidet zwischen Grenzlehren für Innenmaße und Grenzlehren für Außenmaße.